AGBs

die allgemeinen geschäftsbedingungen der future comm ag

Allgemeine geschäftsbedingungen (1 / 3)​

future comm ag (nachfolgend future comm genannt) ist ein
Telekommunikationsanbieter und vorwiegend in den Bereichen Internet,
Festnetztelefonie, Internettelefonie, Hosting und Security tätig. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für
sämtliche Dienstleistungen und Produkte – kostenpflichtig oder kostenlos – von future comm

1. Vertragsgegenstand

1.1 Als Teilnehmer an future comm-Dienstleistungen gelten juristische und
natürliche Personen, welche von future comm im Rahmen eines
Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen.


1.2 Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind die
vorliegenden AGB, die aktuelle Preisliste oder Offerte und das Support Level
Agreement (SLA) für die Dienste von future comm.


1.3 Nimmt der Teilnehmer mittels der future comm- Dienstleistungen auch
Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Teilnehmer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall vom Drittanbieter direkt haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit future comm bleibt vorbehalten.

2. Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages

2.1 Der Dienstleistungsvertrag mit dem Teilnehmer kommt zustande bzw. future comm ist erst dann gebunden, wenn future comm die vom Teilnehmer
rechtsverbindlich unterzeichnete Anmeldung für einen Dienstleistungsvertrag schriftlich oder via E-Mail bestätigt hat. future comm lässt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Teilnehmer festlegen. Der Teilnehmer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von future comm für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus  organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte
gegenüber future comm ableiten.

2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird, sofern dies im Dienstleistungsvertrag nicht anders vereinbart wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

2.3 Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen mittels eingeschriebenem Brief auf Ende jeden Monates auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Das Restguthaben verfällt in jedem Fall an future comm und kann grundsätzlich nicht zurückerstattet werden.
2.4 Aus wichtigem Grund können beide Parteien den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen von future comm oder die mittels dieser Dienstleistung bezogenen Drittleistungen rechts-, vertrags- oder zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsbestimmungen von future comm oder Dritten missachtet werden.
2.5 Wird der Prepaid Account während zwölf (12) Monate ab Eröffnung weder für eingehende, noch für ausgehende Anrufe genutzt, behält sich die future comm ag vor, den Account aufzulösen. Jegliches zu diesem Zeitpunkt vorhandenes Guthaben verfällt.
3. Pflichten von future comm
3.1 future comm erbringt die Dienstleistungen professionell und sorgfältig gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen. future comm kann jedoch keine Gewähr für die unterbruchsund störungsfreie Funktion der Dienstleistungen oder für einen absoluten Schutz ihres Netzes vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Teilnehmer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er future comm über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten des entsprechenden Medienlieferanten gelten nicht als Störungen.
3.2 Die dem Teilnehmer für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Anlagen und Geräte verbleiben im Eigentum von future comm und der Teilnehmer erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte. Ausnahme sind vom Teilnehmer bei future comm gekaufte Anlagen, welche im Dienstleistungsvertrag auch so beschrieben sind. Bei future comm gekaufte Geräte bleiben bis zur vollumfänglichen Begleichung des Kaufpreises Eigentum von future comm.
3.3 Die Garantiefrist für gekaufte Geräte beträgt zwölf (12) Monate ab Empfang. Die Garantie ist nur gültig und durchsetzbar in der Schweiz. Während der Garantiefrist werden mangelhafte Geräte (Herstellungs-, Konstruktions- und Materialfehler) nach alleiniger Wahl von future comm repariert oder ersetzt. Für die Dauer der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät. Für reparierte oder ersetzte Geräte gibt es keine verlängerte bzw. erneuerte Garantiefrist. Ist ein Gerät nicht mehr reparier und ersetzbar, wird dem Kunden ein gleichwertiges Nachfolgegerät ausgehändigt, wobei die Bestimmung des gleichwertigen Nachfolgegerätes future comm vorbehalten ist. Vorstehende Gewährleistungsansprüche entfallen bei Mängeln, die sich ergeben aus: unsachgemässem Gebrauch und Betrieb, der nicht den Spezifikationen des Produktes entspricht; nicht fachgerechter, unzureichender oder unsachgemässer Wartung; aus der Verwendung von Zubehör, Software etc., welche nicht vom Gerätehersteller selbst hergestellt oder von diesem zur Verwendung mit dem Gerät genehmigt wurden; unerlaubten Änderungen am Gerät (einschliesslich Änderung/ Entfernung von Seriennummern, Zusatzcodes etc.); Missbrauch, Fahrlässigkeit, Zufall oder Verlust; nicht genehmigter bzw. unsachgemässer Reparatur. Der vorstehende Gewährleistungsumfang ist abschliessend und ersetzt sämtliche gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine allfällige Haftung von future comm ausgeschlossen. Insbesondere haftet future comm nicht für indirekte Schäden sowie für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (sog. Mangelfolgeschäden). Zur Geltendmachung der Garantie hat der Kunde das defekte Gerät in der Originalverpackung zusammen mit einer Beschreibung des Mangels an die von future comm bestimmte Adresse zu senden. Diese Adresse wird dem Kunden auf Anfrage durch future comm übermittelt.
3.4 future comm unterstützt den Teilnehmer bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen. Nimmt der Teilnehmer hierzu Support- Leistungen in Anspruch, welche von future comm nicht mehr als angemessen bzw. branchenüblich erachtet werden können, oder ist der von future comm erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlageteilen des Teilnehmers oder auf dessen unsachgemässe Bedienung zurückzuführen, so wird future comm dem Teilnehmer ihren Mehr- bzw. Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen von future comm in Rechnung stellen.
3.5 future comm verpflichtet sich innerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Geschäftsstelle von future comm, Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage Montag bis Freitag, 08.00 – 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen Feiertage und der kantonalen Feiertage am Sitz von future comm sowie die Zeit vom 24.12. bis 2.1. Ausserhalb der Bürozeiten, gilt das vom Kunden gewählte Service Level Agreement.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (2 / 3)

3.6 Der Teilnehmer hat einzig dann Anspruch auf Rückerstattung der von future comm in Rechnung gestellten Dienstleistungen, wenn dies in einem einzelvertraglichen Service Level Agreement vorab schriftlich vereinbart wurde. Bei allen anderen Ausfällen von Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt keine Rückvergütung von bereits bezahlten Gebühren.
3.7 Allfällige Rückforderungsansprüche des Teilnehmers erlöschen, wenn ein Ausfall nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des betroffenen Kalendermonats schriftlich eingehend bei future comm gerügt und hierfür bei future comm eine entsprechende Gebührenrückforderung geltend gemacht worden ist. Im Falle von gerechtfertigten Forderungen wird future comm diese immer in Form einer Gutschrift mit künftigen Abonnementsgebühren verrechnen.
3.8 Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit liegt beim Teilnehmer.
4. Pflichten des Teilnehmers
4.1 Bei Bestellung, Registrierung und bei weiteren Geschäftskontakten mit future comm ist der Teilnehmer zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.

4.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, future comm jederzeit seine aktuellen
Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende
Änderungen unverzüglich online, in Briefform oder per Fax mitzuteilen.

4.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für vom Teilnehmer im Rahmen eines Auftrages, Werkvertrages oder anderen vertraglichen Beziehung beigezogene Dritte.
4.4 Bei der Benützung der Dienstleistungen, verpflichtet sich der Teilnehmer die einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen, wie namentlich diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die geltenden kantonalen und eidgenössischen Gesetze, namentlich des Datenschutzes, Fernmeldewesens sowie des Urheberrechtes einzuhalten. Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Als Missbrauch gilt auch das versenden von Massensendungen oder Werberundschreiben via E-Mail (Spam), an Empfänger die nicht ausdrücklich den Erhalt der Mitteilungen gewünscht haben.
4.5 future comm kann zur Verhütung oder Behebung von Störungen Massnahmen ergreifen und den Kunden verpflichten, selber Massnahmen zu treffen. Nach Vorankündigung hat der Teilnehmer den Mitarbeitern von future comm oder im Namen von future comm beauftrage Dritte, sofern es die Erhaltung der Dienstqualität erfordert, Zugang zu den von future comm zur Verfügung gestellten technischen Anlagen zu gewähren oder zu denjenigen Anlagen, die zur Nutzung der future comm Dienstleistungen verwendet werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von future comm notwendig sind,.
4.6 Der Teilnehmer verpflichtet sich, future comm sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.
4.7 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Rechnung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich (per EMail, Fax oder Brief) zu rügen, ansonsten die Rechnung als akzeptiert gilt.
5. Gebühren
5.1 Die Vergütung, für die von future comm zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, richtet sich nach dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag oder jeweils gültigen Preisliste. Diese verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, inklusive Mehrwertsteuer.
5.2 future comm kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder geänderten Abgabesätzen (Mehrwertsteuer) unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende jedes Monates anpassen. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise. Roamingtarife können jederzeit und ohne vorgängige Mitteilung geändert werden.
5.3 Nutzungsunabhängige Grundgebühren können dem Teilnehmer monatlich, quartals-weise, halbjährlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt werden. Angebrochene Kalendermonate werden pro rata in Rechnung gestellt. Variable und nutzungsabhängige Gebühren werden monatlich nachbelastet. Mit „Prepaid“ bezeichnete Abonnemente werden im Voraus belastet, wobei die Rückvergütung oder Umbuchung von bereits aufgeladenen Prepaid-Guthaben in jedem Fall ausgeschlossen ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenem Fälligkeitsdatum. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung vom Teilnehmer für seine Zahlung zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von future comm gehende Spesen fallen zu Lasten des Teilnehmers.
5.4 Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungspflicht nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und verpflichtet er sich Verzugszinsen in Höhe von 5% zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung auch nach erfolgter Mahnung bzw. mit Ablauf der Mahnfrist nicht, so ist future comm berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Teilnehmer auch ohne weitere Mitteilung einzustellen. future comm hat das Recht, für die Sperrung der Dienstleistung eine zusätzliche Gebühr von CHF 75.- zu erheben.
5.5 Die nutzungsunabhängigen Entgelte wie Grundgebühren sind auch bei gesperrten Dienstleistungen geschuldet. future comm kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen vom Teilnehmer jederzeit Sicherheitsleistungen (Kaution) verlangen.
5.6 Auf Wunsch kann der Teilnehmer die Berechnungsgrundlagen für die Rechnungsstellung schriftlich anfordern. future comm stellt dem Teilnehmer die Berechnungsgrundlagen zu, sofern diese mit vertretbarem technischem Aufwand erarbeitet werden können. Ist die Gebührenrechnung korrekt, so hat der Teilnehmer future comm den für die Aufbereitung der Berechnungsgrundlagen entstehenden Arbeitsaufwand nach den aktuellen Ansätzen von future comm zu vergüten.
6. Haftung
6.1 future comm verpflichtet sich zur professionellen und sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss dem vom Teilnehmer unterschriebenem Dienstleistungsvertrag und den gültigen und aktuellen AGB.
6.2 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst future comm für sich wie auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen jede Haftung für direkte und indirekte Schäden sowie Mangelfolgeschäden aus.
6.3 Für von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Inhalte ist future comm nicht verantwortlich. Für solche Inhalte kann future comm keine Zusicherung abgeben und auch keine Haftung und Gewährleistung für deren

Allgemeine Geschäftsbedingungen (3 / 3)

Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- oder Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit und zeitgerechte Zustellung übernehmen.
6.4 Es ist Sache des Teilnehmers, die sich in seinem Besitze befindlichen Informatik-Anlagen und Geräte, welche für die future comm-Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die future commDienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff, Viren, Angriffen jeglicher Art und Manipulation zu schützen.
6.5 Der Teilnehmer kann für alle Schäden, welche bei future comm oder Dritten durch seine Benutzung der future comm-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden.
6.6 Bei der nomadischen Nutzung der Internettelefonie ist der Teilnehmer für die Folgen von Notrufen, welche aufgrund einer inkorrekten Standortangabe zu einer falschen Notrufzentrale weitergeleitet werden, ist der Teilnehmer ausschliesslich und vollumfänglich haftbar.
6.7 Kann future comm aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignissen von besonderer Intensität, Streik, Aufruhr, Krieg, Leistungsstörungen bei Dritten, unvorhergesehenen behördlichen Auflagen etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung von future comm ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
7. Datensicherheit und Datenschutz
7.1 future comm verpflichtet sich, bei der Bearbeitung von persönlichen Daten das schweizerische Datenschutz-, Datensicherungs- und Fernmeldegesetz zu berücksichtigen.
7.2 future comm kann für Rechnungsstellung, Inkasso und zum Erbringen der vertraglichen Leistungen Kundendaten an ausgewählte Dritte weitergeben. future comm sorgt dafür, dass diese ebenfalls die gesetzlichen Vorschriften betreffend Datenschutz befolgen.
7.3 future comm darf die persönlichen Angaben des Teilnehmers für ihr eigenes Marketing nutzen oder ausgewählten Partnern zur Verfügung stellen. future comm versichert, dass sie und allfällige Dritte die persönlichen Angaben vertraulich behandelt und der Datenschutz gewährleistet wird.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien.
8.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend. future comm behält sich vor, die Leistungsblätter dem Teilnehmer nur in deutschsprachiger Version als massgebliche Fassung zur Verfügung zu stellen.
8.3 Sollte eine Bestimmung des mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.
8.4 future comm behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Änderungen werden dem Kunden in schriftlicher Form oder via Internet unter www.futurecomm-rebuild.local bekannt gegeben und ersetzen die bisherigen AGB. Sollte der Kunde durch die Änderungen der Bestimmungen erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag unter Beibehaltung der bisherigen Konditionen auf den nächstmöglichen Kündigungstermin aufzulösen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.
8.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Der Dienstleistungsvertrag untersteht schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand wird der bei Klageeinleitung aktuelle Firmensitz von future comm vereinbart. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Stand: 1. April 2017

AGB – Zusatzbestimmungen

TV-Dienste
SPEZIELLE BESTIMMUNGEN FÜR TV
1. Geltungsbereich
1.1. Die Speziellen Bestimmungen für TV von future comm ag, Baar (nachfolgend future comm genannt) gelten im Bereich des Fernsehens ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen gehen sie den AGB vor.
2. Leistungen der future comm
2.1.future comm ermöglicht dem Kunden Fernseh- und/oder Radioprogramme zu empfangen.
2.3 Die im TV-Angebot jeweils enthaltenen Programme sind auf der Webseite (……) abrufbar.
2.4 future comm bzw. der Drittanbieter behält sich vor, das TV-Angebot der empfangbaren Programme jederzeit zu ändern. Bei Änderungen zum Nachteil des Kunden kann dieser den TV-Dienst ohne Kostenfolge auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen
2.5 Der Empfang bestimmter Sender, insbesondere HD-Sender, ist abhängig von der Leistungsfähigkeit des Anschlusses des Kunden. Bei gleichzeitiger Nutzung des Fernseh- und der Internetdienstleistungen von future comm kann der Leistungsumfang der Internetdienstleistungen vorübergehend beeinträchtigt werden. future comm haftet nicht für derartige Beeinträchtigungen des Leistungsumfanges.
3. Pflichten und Rechte des Kunden
3.1 Soweit nicht anderweitig vereinbart, setzt die Erbringung der Fernsehdienstleistungen voraus, dass der Kunde bei future comm einen Internetanschluss bezieht.
3.2 Für die Dienstleistungserbringung müssen die Geräte des Kunden mit Strom versorgt sein, wofür der Kunde verantwortlich ist.
3.3 Verzichtet der Kunde auf die von future comm angebotene Heiminstallation, ist er selber für die Installation verantwortlich.
3.4 Am Ende der Bezugszeit ist er für die Deinstallation der future comm Fernseheinrichtungen verantwortlich und trägt die entsprechenden Kosten.
3.5 Die Dienstleistungen dürfen nur privat und keinesfalls kommerziell oder gewerblich genutzt werden. Insbesondere sind der Empfang und die Nutzung der Dienstleistungen in öffentlich zugänglichen Räumen, z.B. in Cafés, Restaurants, Hotels, Kinos, Theatern oder in Schaufenstern, der Verleih sowie das Mitschneiden von Programmteilen zur Verwendung ausserhalb des privaten Kreises nicht erlaubt. Bei Verletzung dieser Bestimmungen hat der Kunde future comm schadlos zu halten.
4. Geräte
4.1 Die Kunden sind verantwortlich für die Beschaffung und Einrichtung eines funktionstüchtigen TV-Endgeräte
4.2 Falls so vereinbart, überlässt future comm dem Kunden während der Bezugsdauer leihweise eine Set-Top-Box und allenfalls weitere Hardware (nachfolgend gemeinsam «Hardware») zum Gebrauch. future comm behält sich jederzeit vor, die Software der Set-Top-Box zu aktualisieren und die Hardware auszutauschen. Sie ist im Falle einer defekten Hardware für einen raschen Ersatz derselben besorgt.
4.3 Der Kunde ist zur sorgfältigen Behandlung der ihm von future comm zur Verfügung gestellten Hardware und für deren vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich. Jede andere als die in diesem Dokument umschriebene Verwendung ist ausdrücklich untersagt, namentlich das Öffnen des Gehäuses, die Vornahme von Eingriffen in die Soft- und/oder Hardware durch den Kunden selbst oder durch Dritte, die Überlassung der Hardware an Dritte sowie der Anschluss an einen anderen als den vertraglich bezeichnetenInternetschluss
4.4 Der Kunde haftet für Verlust und für jede Beschädigung der Hardware durch unsachgemässe Bedienung und aussergewöhnliche Abnützung. Die Versicherung der Hardware ist Sache des Kunden. Defekte Fernbedienungen werden in Rechnung gestellt.
4.5 Die Hardware bleibt während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum von future comm. Nach Abschluss der Bezugsdauer ist die Hardware auf Kosten des Kunden an future comm zu retournieren.
5. Änderung der Speziellen Bestimmungen TV
5.1 Die jeweils verbindliche Fassung der Speziellen Bestimmungen für TV wird im Internet unter www.futurecomm-rebuild.local publiziert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die jeweils aktuellen Speziellen Bestimmungen und AGB in Kenntnis zu setzen. Mit Inkrafttreten der Änderungen gelten die Speziellen Bestimmungen TV als akzeptiert.
5.2 Die future comm behält sich das Recht vor, ihre Preise, Dienstleistungen und die AGB sowie auch die Speziellen Bestimmungen jederzeit anzupassen.
Baar, 01. Februar 2017